Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Sicherheit am Arbeitsplatz durch die elektrische Betriebsmittelprüfung
Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz durch die elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) und DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).
Seit dem 01.05.2014 hat der Spitzenverband der DGUV das Schriftenwerk grundlegend verändert. Aus der BGV A3 wurde die DGUV Vorschrift 3 und aus der GUV-V A3 wurde die DGUV Vorschrift 4. Beide Vorschriften gelten für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung §4 und §10. Sie muss von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Um eine Prüfung überhaupt durchführen zu können muss es erst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden aus der dann auch die Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen abzuleiten sind.
Bei einem ganzheitlichen Prüf- und Wartungskonzeptes können die Prüffristen zum Teil erheblich ausgeweitet werden, was einiges an Einsparpotenzial freisetzt.
An zu wenden für DGUV Version3 Prüfungen sind u.a. folgende VDE-Normen:
Ortsfeste Anlagen:
VDE 0100-600
VDE 0105-100/A1
Elektrische Maschinen:
VDE 0113, (EN60204 Teil1)
VDE 0105-100/A1
ortsveränderliche Betriebsmittel:
VDE 0701-0702
Sie haben fragen oder sind sich nicht sicher ob Sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur richtigen Prüfung nachkommen ?? Wenden Sie sich einfach an uns, wir überprüfen ihre Dokumentationen und haben gegebenenfalls auch Prüffirmen die schnell und vorallem rechtssicher Prüfen.
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