BWS

MS BSV Consulting


Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen  (EN 61496 Teil 1 bis Teil 4)


Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen werden eingesetzt, um den Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen an Gefahrstellen kraftbetriebener Arbeitsmittel zu bewirken. Die kraftbetriebenen Arbeitsmittel müssen allerdings für diese Schutzmaßnahme geeignet sein.


1 Grundlagen

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) sind Einrichtungen, bei denen ein Schaltvorgang durch Veränderung optischer, elektromagnetischer, elektrostatischer oder anderer Felder ausgelöst wird.

Beispiele für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen:

Lichtvorhänge,

Lichtschranken,

Lichtgitter oder

Kontaktmatten.


Eine BWS ist so weit von einer Gefahrstelle entfernt angebracht, dass die Personenbewegung nach Auslösung der BWS nicht ausreicht, die Gefahrstelle zu erreichen, bevor die gefährliche Bewegung gestoppt ist.


Bei der Installation von BWS werden daher berücksichtigt:


Gefahrstellen (wo können Quetsch- und Scherstellen oder Einzugstellen auftreten?),

gefahrbringende Bewegungen (z. B. Schließ- oder Schnittbewegungen von Werkzeugen),

Gefahrbereiche (wo kann der Mensch in die Nähe einer Gefahrstelle gelangen?).

Eine BWS verfügt über ein Schutzfeld. Kommen Personen oder Körperteile (z. B. die Hand) in das Schutzfeld, dann wird durch jeweils geeignete Sensoren die gefährliche Bewegung von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln unterbrochen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Arbeitsmittel über eine Nachlaufzeit und damit verbunden einen Nachlaufweg verfügt. Ebenso verfügt eine BWS über eine Ansprechzeit (Zeit zwischen dem Eindringen in das Schutzfeld und der Auslösung des Schaltvorgangs).


2 Kennzeichnung


Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen müssen über folgende Kennzeichnung verfügen:

Hersteller oder Lieferant,

Typ,

Baujahr,

Fabriknummer,

zulässige Betriebsumgebungstemperatur,

Ansprechzeit und

Hindernisgröße.


3 Fremdeinflüsse


Fremdeinflüsse dürfen die Schutzwirkung einer BWS nicht beeinflussen. Zu den Fremdeinflüssen zählen

Schwingungen,

Fremdkörper (z. B. Wasser),

Fremdfelder,

Umgebungstemperatur und

Netzstörungen (z. B. Spannungsschwankungen).


4 Wiederanlaufsperre


Wird die gefahrbringende Bewegung durch Eindringen in das Schutzfeld unterbrochen, darf eine erneute Bewegung des Arbeitsmittels erst durch Betätigen eines Befehlsgeräts ausgelöst werden können. Dieses Befehlsgerät muss sich außerhalb des Schutzfelds befinden.


5 Schutzfeld


Das Schutzfeld der BWS muss die gefährlichen Teile eines Arbeitsmittels so weit umgeben, dass die gefährlichen Teile nach dem Auslösen der BWS nicht erreicht werden können, bevor die gefahrbringende Bewegung unterbrochen oder beendet ist.

Für Handbewegungen gilt z. B.: Sicherheitsabstand = Greifgeschwindigkeit x Nachlaufzeit (wobei als Greifgeschwindigkeit mind. 1,6 m/s gerechnet wird). Der Mindest-Sicherheitsabstand an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln mit Werkzeugschließbewegung beträgt z. B. 100 mm.


6 Sicherungsmaßnahmen


Eine BWS muss so angebracht werden, dass

Untergreifen,

Übergreifen,

Umgreifen oder

Aufenthalt zwischen Schutzfeld und Gefahrenstelle

nicht möglich sind.


7 Prüfungen durch den Unternehmer


Prüfungen müssen durchgeführt werden

vor der erstmaligen Inbetriebnahme,

nach jedem Umrüsten und nach Instandsetzungen und

mindestens jährlich.

Die erstmalige Prüfung sowie die Durchführung der jährlichen Prüfung müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.


8 Unterweisung und Prüfung durch die Beschäftigten


Die Beschäftigten müssen über die Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz vor Aufnahme der Tätigkeit und danach wiederkehrend, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen werden:

Funktion der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen erklären.

BWS muss von den Beschäftigten arbeitstäglich auf Funktion geprüft werden. Dafür müssen Prüfmittel in das Schutzfeld eingebracht werden, mit denen die Funktion festgestellt wird.



Wir bieten ihnen folgendes :


1. Prüfung nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen (Abnahmeprüfungen):


Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS)

-Prüfung der fachgerechten Installation der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS)

-Nachlaufmessung und Prüfung des Sicherheitsabstandes der Schutzeinrichtungen zur Gefahrenstelle

-Prüfung der Schaltpläne auf sichere schaltungstechnische Einbindung der Schutzeinrichtungen in die Maschinensteuerung.

-Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion und das Zusammenwirken der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung mit der Steuerung der Maschine.


Zweihandschaltungen


Prüfung der fachgerechten Installation und Funktion der Zweihandschaltung

Prüfung über den Zustand der Bauteile der Zweihandschaltung

Prüfung des Zusammenwirkens der Zweihandschaltung mit der Steuerung der Anlage



2. Prüfung nach BetrSichV §10 (2) entsprechend den nach § 3 Abs. 3 (Gefährdungsbeurteilung) ermittelten Fristen


Regelmäßige Prüfungen von Maschinen

Prüfung des einwandfreien Zustands und der fehlerfreien Funktion der Anlagen

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen

Prüfung unter Berücksichtigung von Prüfhinweisen der Hersteller


Leistungsumfang:


Jährliche Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen

Messung von Nachlaufweg und Nachlaufzeit

Überprüfung der Sicherheitsbauteile

Dokumentation der Prüfergebnisse

Anbringung der Prüfplakette


Die Prüfung Ihrer Maschinen und Anlagen durch unsere Mitarbeiter bietet Ihnen folgende Vorteile:


Einhaltung der Sicherheitsstandards

Einhaltung der Qualitätsstandards

Minimierung der Unfallrisiken

Beseitigung von Sicherheitsmängeln

Produktivität und Verfügbarkeit Ihrer Anlagen und Maschinen



Sie haben fragen oder sind sich nicht sicher ob Sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur richtigen Prüfung nachkommen ?? Wenden Sie sich einfach an uns, wir überprüfen ihre Dokumentationen und haben gegebenenfalls auch Prüffirmen die schnell und vorallem rechtssicher Prüfen.


 





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