Druckspeicher

MS BSV Consulting


Richtlinie 2014/68/EU  Druckgeräterichtlinie vormals 97/23/EG  und ihre Umsetzung im Betrieb


Seit dem 29.05.2002 gilt ausschließlich die neue Druckgeräterichtlinie und seit dem 01.01.2003 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hydraulikspeicher, welche jetzt zur wiederkehrenden inneren Prüfung anstehen, müssen nach der Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU vormals DGRL 97/23 EG) in Verbindung mit der aktuell gültigen BetrSichV abgenommen werden.


Alle Anlagen, die nach der alten Druckbehälterverordnung zur wiederkehrenden Prüfung anstehen (§15 Abs. 1), müssen bei der nächsten Prüfung in die neue BetrSichV überführt werden.


Damit nach der BetrSichV und der Druckgeräterichtlinie alles seine gesetzliche Ordnung hat und Ihre Anlagen durch konstant hohe Taktzeiten entsprechende Leistung bringen, kontrollieren unsere Experten regelmäßig Ihre Anlagen.


Ihre Pflichten als Betreiber…


  • Benennung einer befähigten Person
  •   Erfassung aller Druckspeicher gem. DGRL und BetrSichV im Betrieb
  •   Einstufung der Betriebsmedien in Fluidgruppen
  • Einstufung der Druckspeicher je nach Gefährdungspotential
  •   Festlegung der Prüffristen je Druckspeicher
  • Festlegung der Inspektions- und Wartungsintervalle
  •   Erstellung der Anlagendokumentation je Druckspeicher
  • Prüftermine verwalten, terminieren, überwachen, dokumentieren



Der Tausch eines Druckspeichers:

Folgende Tätigkeiten dürfen von einem unterwiesenen mechanischen Instandhalter durchgeführt werden:


- der Ausbau eines defekten Druckspeichers


- der Einbau eines Druckspeichers


- die Überprüfung des Blasendrucks und ggf. ein Nachfüllen mit Stickstoff


- die jährliche Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen des Druckspeichers und des Sicherheitsventils sowie das      Vorhandensein der Plombe


Die Reparatur eines Druckspeichers darf nur durch eine befähigte Person Druckspeicher erfolgen!


Wenn ein neuer Druckspeicher eingebaut wird muss eine Erstinbetriebnahme erfolgen. Diese darf bei einem Druck/Liter-Verhältnis von unter 200 bar/Liter durch eine befähigte Person Druckspeicher erfolgen da es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Ist das Druck/Liter-Verhältnis größer 200 bar/Liter muss die Erstinbetriebnahme durch die ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) durchgeführt werden.


Die wiederkehrende Prüfung:

Die wiederlehrende Prüfung von Druckspeichern darf bei einem Druck/Liter-Verhältnis von unter 1000 bar/Liter durch die befähigte Person Druckspeicher durchgeführt werden. Ist das Druck/Liter-Verhältnis größer als  1000 bar/Liter muss die Prüfung durch die ZÜS (zuständige Überwachungsstelle) durchgeführt werden.


Membranspeicher werden nach 10 Jahren entsorgt. Das dazugehörige Sicherheitsventil wird überprüft und bei defekt ebenfalls entsorgt.

Blasenspeicher werden nach 10 Jahren überprüft. Sollte der Blasenspeicher defekt sein wird er entsorgt. Ist das Prüfergebnis in Ordnung wird eine neue Blase und ein neuer Dichtsatz eingesetzt. Das dazugehörige Sicherheitsventil wird ebenfalls überprüft und ggf. bei defekt entsorgt. 




Sie haben fragen oder sind sich nicht sicher ob Sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur richtigen Prüfung nachkommen ?? Wenden Sie sich einfach an uns, wir überprüfen ihre Dokumentationen.




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